Mar 23, 2020 11:56
4 yrs ago
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English term

Original Instruction Manual

English to German Tech/Engineering Engineering (general) CE Requirements
Hi all. I don't need a translation, but have a more legal question. According to CE rules, a translated manual for machinery (and other products) should not say "Original Instruction Manual", as this is only relevant for the source document.
What needs to be stated on the translated documents? Just "Instruction Manual" with a sub-text like "The *source language* instruction manual is legally binding only"?
This is meant to cover any potential translation errors, which would lead to misunderstanding.
Can anyone advise, please?
Thank you,
Oliver

Discussion

Oliver Hartmann (X) (asker) Mar 23, 2020:
@Rolf Danke Rolf.

Ich arbeite direkt für einen Hersteller und übersetze die Bedienungsanleitungen selber. Mir wurde jetzt mitgeteilt, dass wir die übersetzten Anleitungen nicht mit "Original" betiteln sollten. Die Regeln sind das etwas unklar und ich dachte, dass andere Kollegen da mehr Erfahrungen haben.

Dein Vorschlag find ich aber gut und ich werde das wohl so annehmen.

Vielen Dank und Gruß aus England,
Oliver
Rolf Keller Mar 23, 2020:
@Oliver "with a sub-text like 'The *source language* instruction manual is legally binding only"

Das würde ich nicht machen, wenn das nicht im AT steht. Was bindend ist und was nicht, hat der Übersetzer weder zu entscheiden noch - weil er kein Rechtsberater ist - zu erklären.

Ich würde es ungefähr so machen:
Title: HANDBUCH
Sub-title: Deutsche Übersetzung des englischen Originals mit dem Titel "Original Instruction Manual"

Proposed translations

28 mins
Selected

Originalbetriebsanleitung / Übersetzung der Originalbetriebsanleitung

Bei diesem Thema kommt es häufig zu Missverständnissen. Kurz gesagt kommt es darauf an, ob die Übersetzung vom Hersteller besorgt (und geprüft) wird (--> Originalbetriebsanleitung) oder der Inverkehrbringer unabhängig vom Hersteller eine Übersetzung anfertigen lässt (--> Übersetzung der Originalbetriebsanleitung).

Hier noch ein Zitat aus dem "Guide to application of the Machinery Directive 2006/42/EC", an dem es recht gut deutlich wird:

"Machinery must be accompanied by original instructions, that is to say, instructions verified by the manufacturer or his authorised representative. If original instructions are not available in the language(s) of the Member State in which the machinery is placed on the market and/or put into service, machinery must be accompanied by a translation of the original instructions together with the original instructions."

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Note added at 53 mins (2020-03-23 12:50:27 GMT)
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Fehler sind natürlich nie 100% auszuschließen. Nach meinem Verständnis der Maschinenrichtlinie (bzw. dem Application Guide, siehe oben), muss der Hersteller gleichwohl auch für von ihm beauftragte Übersetzungen gerade stehen. Zur Minimierung des Haftungsrisikos taugt der bloße Verweis auf die Übersetzung kaum. Vielmehr dürften hier die angesprochenen Qualitätssicherungsmaßnahmen und "sauber" gestalteten Prozesse ausschlaggebend sein. Wenn man sich an der ISO 17100 orientiert, dürfte man diesbezüglich schon recht gut aufgestellt sein.
Note from asker:
Danke Martin. Ich habe die Machinery Directive und wir legen immer mindestens English (original), Deutsch und Französisch bei. In anderern Ländern kommt dann noch die dortige Landessprache hinzu. Wir veranlassen die Übersetzungen selber. Wir müssen uns da auf die Übersetzer verlassen und können nie 100% garantieren, dass alles korrekt übersetzt wurde. Da genau liegt das Problem. Ich arbeite gerade daran, dass so gut wie möglich zu organisieren. Translator - Proof Reader - Local Stockist. Wenn die alle mit der Übersetzung zufrieden sind, akzeptieren wir das. Fehler sind leider trotzdem nicht ausgeschlossen. Daher möchten wir uns natürlich irgendwie absichern.
Danke für den Hinweis. Wir können nur unser Bestes versuchen. :)
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