Dec 29, 2023 03:31
4 mos ago
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German term
ab dem x. Jahr
German
Law/Patents
Law: Contract(s)
Angenommen in einem Vertrag steht:
Miet-/Gehaltserhöhung (o.Ä.) ab dem x. Jahr um y%.
Was genau bedeutet das? Ab Anfang oder ab Ende des x. Jahres?
Ist das juristisch eindeutig geregelt? Habt ihr Referenzen?
Ich habe meine Meinung, möchte aber gerne von euch hören. 😊
Miet-/Gehaltserhöhung (o.Ä.) ab dem x. Jahr um y%.
Was genau bedeutet das? Ab Anfang oder ab Ende des x. Jahres?
Ist das juristisch eindeutig geregelt? Habt ihr Referenzen?
Ich habe meine Meinung, möchte aber gerne von euch hören. 😊
Responses
5 +4 | ab dem Anfang des x. Jahres | Sabine Reichert |
Responses
+4
4 hrs
Selected
ab dem Anfang des x. Jahres
Wird beispielsweise ein Mietvertrag geschlossen, der am 1.5.2024 beginnt und in dem eine Mieterhöhung ab dem 3. Jahr vereinbart wird, gilt die erhöhte Miete ab dem 1.5.2026.
Note from asker:
Ja, es geht nicht um Kalenderjahre sondern ab wann der Vertrag gilt. Und was machst du wenn x = 1? Nach deiner Logik hiesse "ab dem ersten (Vertrags)Jahr" = ab sofort und nicht NACH dem ersten Jahr - d.h. ab Beginn des (x+1) Jahres. Deswegen habe ich nach Referenzen gefragt. Danke. |
Dies werde ich nicht als "most helpful" wählen, aber Danke. |
Peer comment(s):
agree |
Björn Vrooman
: Sabine, deine Erklärung (die ich für richtig halte) widerspricht irgendwie deiner Antwort. Der Mai ist nicht mehr der Anfang des Jahres.//Ändere nach D-Box-Post auf Agree, weil ich auch keine andere Interpretation sehe.
36 mins
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Mit dem x. Jahr ist natürlich in meiner Antwort und in meiner Erklärung das Vertragsjahr und nicht das Kalenderjahr gemeint.
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agree |
Karlo Heppner
: Eigentlich ganz klar.
7 hrs
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agree |
Zea_Mays
4 days
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agree |
Susanne Rosenberg
4 days
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4 KudoZ points awarded for this answer.
Comment: "Selected automatically based on peer agreement."
Discussion
Wenn du es, wie üblich mit "Babys" als "0-12 Monate" definierst und mit "ab 1. Lebensjahr" dann "Jahr 1 bis Jahr 2" meinst, dann verschiebt sich alles weitere um genau ein Jahr nach hinten.
Bei Verträgen hast du zwar auch Viertel- oder Halbjahresverträge, aber es gibt kein Jahr 0 wie bei Babys. Also ist "ab dem 1. Jahr" auch "ab sofort", "ab dem 0. Jahr" gibt es, wie bei der christlichen Zeitrechnung, nicht.
Mehr fällt mir dazu momentan auch nicht ein und arbeiten muss ich auch noch =(
Beste Grüße
> Ei 1 / Ei 2 / Ei 3 / Ei 4
Die Überraschung im Ei gibt es
> ab dem 1. Ei / ab dem 2. Ei / ab dem 3. Ei / ab dem 4. Ei
>> ab dem "0. Ei" geht nicht, weil dann sind ja die Eier schon oder noch fort!
2) Du bekommst vom Staat Geld für die Kinder (3 Stück).
> Kind 1 / Kind 2 / Kind 3
Du bekommst dann Geld
> ab dem 1. Kind / ab dem 2. Kind / ab dem 3. Kind
>> ab dem "0. Kind" geht nicht; die müssen schon tatsächlich vorhanden sein.
3) Du machst eine Statistik (pro Quartal).
> Quartal 1 / Quartal 2 / Quartal 3 / Quartal 4
Die Zahlen werden zusammengezählt
> ab dem 1. Quartal / ab dem 2. Quartal / ab dem 3. Quartal / ab dem 4. Quartal
>> ab dem "0. Quartal" geht nicht, weil das Quartal gibt es nicht, also ist ab dem 1. Quartal hier, ähnlich wie im Duden, "vom 1. Quartal an", d.h., vom 01.01. an, nicht 01. April, das ist das zweite Quartal.
Genauso unterschreibst du einen Vertrag für 3 Jahre, mit Jahr 1 / Jahr 2 / Jahr 3 und ab dem 1. Jahr / 2. Jahr / 3. Jahr bekommst du einen Rabatt. Wenn der im 1. ist, gibt es den sofort, weil du dich im ersten Vertragsjahr befindest.
[...letztes Mal!...]
Neben den werten Kolleginnen (und Kollegen) auch der Duden, allerdings indirekt - als Synonym wird genommen: "von … an"
Beispiele:
"ab dem 35. Lebensjahr
Jugendliche ab 18 Jahren/(auch:) Jahre
ab kommendem/(auch:) kommenden Montag
ab Mai
ab 1990
ab heute [Nacht]
ab morgen wird gefastet"
https://www.duden.de/rechtschreibung/ab_Praeposition
Nur die Beispiele mit Lebensjahren fallen aus der Reihe. Ich glaube, ich habe eine Quelle gefunden, die zumindest etwas zur Klärung beiträgt:
"Jahreszahlen, die auf null enden, waren und sind bis heute problematisch. Das 3. Jahrtausend begann eigentlich formal am 1. Januar 2001."
https://jlupub.ub.uni-giessen.de/bitstream/handle/jlupub/104...
Das ist so, weil es kein "Jahr 0" gibt. Du wirst deshalb auch kaum direkte Quellen finden, weil das Problem wirklich weniger sprachlicher als mathematisch-logischer Natur ist. Dein Bezugspunkt bei Lebensjahren ist nämlich die 0 - deshalb gibt es bspw. "FSK 0" für alle Altersklassen. Bei fast allen anderen Dingen ist der Bezugspunkt jedoch nicht 0.
[...]
Ab dem 1.5.25 läuft das 2. Vertragsjahr.
Ab dem 1.5.26 läuft das 3. Vertragsjahr (das x. Jahr) und ab dann gilt in meinem Beispiel der höhere Mietzins.
Meiner Ansicht nach gibt es keine andere Interpretationsamöglichkeit.
Wer sagt das?
Wie gesagt, das Alter ist ein Sonderfall, nicht die Regel.
Beste Grüße
Ich hatte Jura im Studium und bin gerade etwas am Stirnrunzeln. Mehr Belege braucht es eigentlich nicht, weil das ein Logikproblem ist.
a) Wenn du Kindergeldleistungen "ab dem 1. Kind" bekommst, dann erhälst du diese für das 1. Kind, nicht erst für das zweite. Bei 0 Kindern hast du keine, also gibt es auch nichts.
b) Wenn du diese Leistungen "ab dem 1. Jahr" bekommst, dann erhälst du diese sofort, nicht erst später, da es schlicht kein "Nulljahr" gibt.
c) Genauso ist es, wenn du "nach Abschluss der Ausbildung" eine Erhöhung "ab dem 1. Jahr" bekommst. Diese bekommst du dann sofort. Beispiel:
"Fleischereifachverkäufer/-innen und Gesellen/Gesellinnen, die nach der Lehre im Ausbildungsbetrieb weiterbeschäftigt werden, beginnen in der Urlaubsstaffel 'ab dem 1. Jahr der Betriebszugehörigkeit'"
https://tarifregister.nrw.de/material/fleischer1.pdf
Nein, du musst nicht erst ein Jahr weiterarbeiten nach deiner Ausbildung.
Auch bei bspw. einem Basiszins, wie hier...
"fester Basiszins von 0,5 % p. a. ab dem 1. Jahr"
https://www.fv-stein.de/privatkunden/bausparen-baufinanzieru...
...bekommst du diesen "im 1. Jahr".
[...]
https://openjur.de/u/2178968.html
Laufzeit in Monaten: 24
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Rahmenvertrag tritt ab dem 01.01.2024 mit seiner Unterzeichnung durch die Vertragspartner in Kraft und gilt zunächst für 2 Jahre. Der Auftraggeber hat die Option, diese Vereinbarung zweimal um jeweils 12 Monate zu verlängern. Der Auftraggeber teilt dem Auftragnehmer umgehend seine Entscheidung, ob verlängert wird, mit. Die Ausübung muss 3 Monate vor Ablauf der Grundlaufzeit bzw. des ersten Verlängerungszeitraums erfolgen, d.h. bis spätestens 01.10..
Eine Preisanpassung kann ab dem 3. Vertragsjahr erfolgen.
Die ersten 6 Monate gelten als Probezeit des Auftragsnehmers. Der Auftraggeber (...)
https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:597903-2023:TEXT:DE...
Hatte mir schon fast gedacht, dass du an so ein Beispiel denkst. Das ist allerdings ein Sonderfall; in Verträgen gibt es kein "Jahr 0" wie beim Babyalter. Du befindest dich immer im "1. Vertragsjahr" (siehe auch die Ärztetabelle unten) und rechnest von da an hoch.
Und ja, wie Zea ausführt, gibt es bei bspw. bei Autoversicherungen Vertragsjahre, die dazu führen, dass du nur am 30.11. eines jeden Jahres kündigen kannst. Das sind aber wiederum Sonderfälle. Ohne konkreten Kontext ist das wirklich kaum zu machen.
Grüße
https://www.todentta.de/versicherungsjahr
Und ja, hieße es: "Ab dem 1. Vertragsjahr", würde das "von Anfang an/ab sofort" bedeuten.
https://www.linguee.de/deutsch-englisch/uebersetzung/ab dem ...
Warum sollte das anders für andere Zahlen sein?
Es ist nicht näher spezifiziert/qualifiziert, also ohne "Vertragsbeginn" o.Ä.
Ab dem 16. (Lebens)Jahr heißt auch nicht sobald man 15 geworden ist.
Bin gespannt, was noch kommt. :-)
https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/TV_Aerzte-ANL...
Wenn ich in Entgeltgruppe Ä2 wäre, würde ich natürlich sofort den angezeigten Betrag bekommen, nicht erst nach einem Jahr (sonst arbeite ich ja umsonst?).
Was deinen Kommentar an Sabine betrifft:
" Und was machst du wenn x = 1? Nach deiner Logik hiesse "ab dem ersten (Vertrags)Jahr" = ab sofort und nicht NACH dem ersten Jahr" -> Ja, korrekt.
Beispiel:
"Auch der Besuchsbericht vom 27.09.1997 (Anlage A 2) enthielt einen Hinweis auf die steigenden Bausparleistungen, wenn dort mitgeteilt wird, dass die Bausparleistung pro 1000 DM Finanzierungssumme vom 1.-3. Jahr 0,75 DM, vom 4. - 6. Jahr 1,05 DM, vom 7. bis 9. Jahr 1,45 DM und ab dem 10. Jahr 1,85 DM beträgt. Aus der Ausweisung der Bausparleistung ab dem 10. Jahr ergab sich gleichzeitig, dass der Bausparvertrag nicht - wie die Kläger meinen üblicherweise - nach acht Jahren zuteilungsreif sein wird."
https://openjur.de/u/539508.html
Wenn du etwas "ab dem 1. Jahr" zahlen musst, ist es sofort. Anders sieht es aus, wenn du es "ab dem 1. Jahr *nach* Vertragsbeginn" zahlen musst. Das kommt, wie auch beim Übersetzen, auf den genauen Kontext an. Pauschalantworten sind schwierig =(
Beste Grüße
https://beck-online.beck.de/?vpath=bibdata/komm/SchDoeEbeKoB...
Im Normalfall wird sich dabei der allgemeinsprachlichen Verwendung oder, in bestimmten Fällen, der fachspezifischen Auslegung bestimmter Begriffe bedient.
Im Gegensatz zu "bis zum", was auch in Englisch Probleme bereitet (up to or up to and including?), gibt es bei "ab dem" meines Erachtens nach nur zwei etwas intuitivere Optionen zur Interpretation. Wenn wir Sabines Beispiel nehmen (sie kann sich auch gerne einklinken):
"...Mietvertrag geschlossen, der am 1.5.2024 beginnt..."
Ab dem 10. Jahr hieße nun ab dem 01.05.2033, oder (großzügigerweise) ab dem 01.01.2033. Das ab dem 01.12. wäre extrem ungewöhnlich. Ab dem 01.05.2034 wäre dagegen "nach Ablauf des 10. Jahres" und niemals "ab dem".
Beste Grüße