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May 27, 2018 15:49
6 yrs ago
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English term

Property Order Attachment

English to German Law/Patents Law (general)
Hallo,

EN:
Spousal or partner support is ordered as set forth in the attached
(1)
settlement agreement, stipulation for judgment, or other written agreement.
(2)
Spousal, Partner, or Family Support Order Attachment (form FL-343).
(3)
other (specify):
o.
***Property division is ordered*** as set forth in the attached
(1)
settlement agreement, stipulation for judgment, or other written agreement.
(2)
***Property Order Attachment to Judgment*** (form FL-345).
(3)
other (specify):

DE: Die Teilung der Güter wird angeordnet wie festgelegt in der beigefügten
(1) Vergleichsvereinbarung, unter anwaltlicher Mitwirkung getroffenen Vereinbarung der Partner, die dem Gericht nur noch zur Genehmigung unterbreitet wird oder sonstigen schriftlichen Vereinbarung.
(2)
***Güterteilungsverfügung zum Urteil*** (Formular FL-345).
(3)
Sonstiges (bitte angeben):

Grüße

Discussion

Sebastian Witte (asker) May 27, 2018:
Könnte es sein, dass die gerichtliche Maßnahme , die im Gesamttext mit attachment bezeichnet wird, die Begründung eines Sicherungsrechts an den jeweils thematisierten Vermögenswerten bzw. ggf. diesen insgesamt meint? Oder muss ich den Begriff, auch an den Stellen, wo er nicht er offensichtlich Dokumentenanhang bedeutet, immer einzeln auf seine Bedeutung hin analysieren? Wenn ich Letzteres schon mal wüsste, das wäre echt gut. Außerdem bin ich mir gerade hier etwas unsicher, ob hier in diesem Kontext konkret der Dokumentenanhang (wegen to Judgment/zum Urteil) gemeint ist oder die gerichtliche Maßnahme, welche auch immer das hier sein mag? Denn auch in letzterem Fall wäre "zum Urteil" noch denkbar (=Vermögensteilungsanordnung [oder evtl. Vermögensteilungsverfügung] zum Urteil, mit Begründung eines Sicherungsrechts an den betreffenden Vermögenswerten ).
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