Glossary entry

Spanish term or phrase:

hijos legitimados por el matrimonio

German translation:

Durch Eheschließung anerkannte Kinder

Added to glossary by Gabriele Klein
Dec 11, 2023 12:55
5 mos ago
19 viewers *
Spanish term

hijos legitimados por el matrimonio

Spanish to German Law/Patents Law (general) Heiratsurkunde
Hallo liebe Kolleginnen und Kollegen,

Eine Verständnisfrage:
In einer Bescheinigung der Eintragung einer Eheschließung ("REGISTRO CIVIL DE MATRIMONIO") aus Kolumbien gibt es einen Abschnitt "HIJOS LEGITIMADOS POR EL MATRIMONIO"): Name, Vorname, usw.

Das Wort "matrimonio" kommt in dieser Urkunde oder Bescheinigung als "Eheschließung" vor: "Datos del matrimonio" mit Ort, Datum, Ritus, usw. Also "Angaben zur Eheschließung". Die Parteien sind "el contrayente" und "la contrayente".

In der Rubrik "Hijos legitimados por el matrimonio" stellt sich mir die Frage, ob es "Durch die Eheschließung anerkannte Kinder" oder "Durch das Ehepaar anerkannte Kinder" bedeutet.

Vielen Dank für eure Unterstützung!
Change log

Dec 13, 2023 09:01: Gabriele Klein Created KOG entry

Discussion

Daniel Gebauer (asker) Dec 12, 2023:
Vielen Dank, Andrea für deinen Tipp.
Andrea Kowalenko Dec 11, 2023:
Aus dem Bauch heraus... Ich tippe auf die erste Variante (durch die Eheschließung). Ich würde mal davon ausgehen, dass man das Ehepaar in der Urkunde nicht als "matrimonio" bezeichnen würde (das erscheint irgendwie ein wenig umgangssprachlich), sondern als "los cónyuges" oder eben "los contrayentes".

Proposed translations

+2
14 mins
Selected

Durch Eheschließung anerkannte Kinder

"Los artículos 236 a 246 definen quiénes son hijos legitimados, es decir los que fueron concebidos por fuera del matrimonio, pero vienen a ser legítimos (matrimoniales) por el matrimonio que posteriormente contraen sus padres."
Something went wrong...
4 KudoZ points awarded for this answer. Comment: "Vielen Dank, auch an Toni für die Quelle."
-1
13 mins

eheliche Kinder des Ehepaares

"Die Begriffe „uneheliches Kind“ und „eheliches Kind“ kommen nur noch in Art. 6 Abs. 5 des Grundgesetzes (GG) vor."

"In allen anderen Bundesgesetzen hatte der Gesetzgeber durch das Nichtehelichengesetz zum 1. Juli 1970 den Wortlaut auf nichteheliche Kinder abgeändert. Seither stand das nichteheliche Kind unter der elterlichen Sorge der Mutter, zuvor war das Jugendamt stets Amtsvormund gewesen. In der DDR waren ähnliche Regelungen bereits im Jahre 1950 getroffen worden.[6]


Unehelichkeit, Nichtehelichkeit oder Außerehelichkeit bezeichnet rechtlich die Geburtssituation eines Kindes außerhalb einer bestehenden Ehe, wenn also die leibliche Mutter und der biologische Vater nicht miteinander verheiratet sind; sie wurde früher auch Illegitimität genannt und galt als Ehrenmakel.[1] Ein nicht aus einer gültigen Ehe geborenes Kind wird bzw. wurde als unehelich oder illegitim bezeichnet, wenn die Ehe nicht nachfolgend legitimiert wurde.[2] Demgegenüber bezeichnet ***Ehelichkeit die Geburt eines Kindes innerhalb einer Ehe oder seine Ehelichkeitserklärung***.
Note from asker:
Vielen Dank, Ines, hier ging es mir um die Bedeutung von Matrimonio im Kontext.
Peer comment(s):

disagree Toni Castano : Nein, siehe bitte die Referenz unten.
17 mins
Toni, danke für den Hinweis!
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