Sep 10, 2020 17:44
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German term
Insolvenztabelle
German to Spanish
Law/Patents
Law (general)
Insolvenzverfahren
https://www.cmshs-bloggt.de/insolvenzrecht/forderungsanmeldu...
Was bei Anmeldung von Forderungen in Insolvenzverfahren zu beachten ist: Von der Forderungsanmeldung und Glaubhaftmachung bis hin zur Anfechtungsmöglichkeit.
Voraussetzung für die Teilnahme einer Forderung in einem Insolvenzverfahren ist, dass sie zur Insolvenztabelle angemeldet und festgestellt wird. Erst dann kann ein Gläubiger im späteren Verlauf des Verfahrens mit der Auszahlung einer Insolvenzquote rechnen.
Selbst ist der Gläubiger – die eigene Forderung pünktlich anmelden
Die Forderungsanmeldung erfolgt grundsätzlich schriftlich gegenüber dem Insolvenzverwalter oder dem Sachwalter (im Fall einer Eigenverwaltung). Sie ist erst im eröffneten Verfahren möglich. Eine Forderungsanmeldung im vorläufigen Verfahren ist hingegen nicht möglich.
Das Insolvenzgericht erlässt nach dem Eröffnungsbeschluss regelmäßig einen Beschluss zur Festsetzung des Berichts- und Prüfungstermins und fordert die Gläubiger zur Anmeldung ihrer Forderungen im Vorfeld des Termins auf. Auch nach dieser Frist sind Forderungsanmeldung grundsätzlich während der gesamten Laufzeit des Verfahrens bzw. bis zu einem etwaigen vorherigen Eintritt einer Verjährung der Forderung noch möglich. Allerdings wird für sogenannte nachträgliche Forderungsanmeldungen regelmäßig eine zusätzliche Gebühr für die Kosten der gerichtlichen Prüfung von derzeit EUR 20,00 fällig.
Ist die Stellung als Gläubiger dem Insolvenzverwalter bereits aus den Unterlagen des Schuldners bekannt, schreibt dieser die Gläubiger an und übermittelt neben den Beschlüssen des Insolvenzgerichts oft auch zugleich ein Formular für die Forderungsanmeldung sowie ein Merkblatt zum richtigen Ausfüllen. Die Verwendung eines Formulars ist hilfreich, jedoch nicht zwingend.
Was bei Anmeldung von Forderungen in Insolvenzverfahren zu beachten ist: Von der Forderungsanmeldung und Glaubhaftmachung bis hin zur Anfechtungsmöglichkeit.
Voraussetzung für die Teilnahme einer Forderung in einem Insolvenzverfahren ist, dass sie zur Insolvenztabelle angemeldet und festgestellt wird. Erst dann kann ein Gläubiger im späteren Verlauf des Verfahrens mit der Auszahlung einer Insolvenzquote rechnen.
Selbst ist der Gläubiger – die eigene Forderung pünktlich anmelden
Die Forderungsanmeldung erfolgt grundsätzlich schriftlich gegenüber dem Insolvenzverwalter oder dem Sachwalter (im Fall einer Eigenverwaltung). Sie ist erst im eröffneten Verfahren möglich. Eine Forderungsanmeldung im vorläufigen Verfahren ist hingegen nicht möglich.
Das Insolvenzgericht erlässt nach dem Eröffnungsbeschluss regelmäßig einen Beschluss zur Festsetzung des Berichts- und Prüfungstermins und fordert die Gläubiger zur Anmeldung ihrer Forderungen im Vorfeld des Termins auf. Auch nach dieser Frist sind Forderungsanmeldung grundsätzlich während der gesamten Laufzeit des Verfahrens bzw. bis zu einem etwaigen vorherigen Eintritt einer Verjährung der Forderung noch möglich. Allerdings wird für sogenannte nachträgliche Forderungsanmeldungen regelmäßig eine zusätzliche Gebühr für die Kosten der gerichtlichen Prüfung von derzeit EUR 20,00 fällig.
Ist die Stellung als Gläubiger dem Insolvenzverwalter bereits aus den Unterlagen des Schuldners bekannt, schreibt dieser die Gläubiger an und übermittelt neben den Beschlüssen des Insolvenzgerichts oft auch zugleich ein Formular für die Forderungsanmeldung sowie ein Merkblatt zum richtigen Ausfüllen. Die Verwendung eines Formulars ist hilfreich, jedoch nicht zwingend.
Proposed translations
(Spanish)
4 +2 | Lista de acreedores / relación de créditos | Daniel Gebauer |
Proposed translations
+2
7 mins
Selected
Lista de acreedores / relación de créditos
Im Ley Concursal (art. 94) heißt das Ding Relación de créditos, in der Praxis meist Lista de acreedores
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Note added at 8 Min. (2020-09-10 17:53:11 GMT)
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Meine Antwort gilt nur für Spanien. In anderen Ländern eventuell anders.
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Note added at 8 Min. (2020-09-10 17:53:11 GMT)
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Meine Antwort gilt nur für Spanien. In anderen Ländern eventuell anders.
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