Apr 9, 2018 13:21
6 yrs ago
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Germanic(Other) term
mit zweifachem Verzeichnis
Germanic(Other)
Law/Patents
Law (general)
Schweiz
"Allfällige Urkunden sind mit zweifachem Verzeichnis beizulegen"
Es handelt sich um einen Standardsatz in Urteilen aus der Schweiz, kommt immer im Teil vor, wo auf Möglichkeiten von Berufung, Beschwerde usf gegen das Urteil hingewiesen wird. Was ist unter diesem Verzeichnis zu verstehen ?
Danke sehr,
Es handelt sich um einen Standardsatz in Urteilen aus der Schweiz, kommt immer im Teil vor, wo auf Möglichkeiten von Berufung, Beschwerde usf gegen das Urteil hingewiesen wird. Was ist unter diesem Verzeichnis zu verstehen ?
Danke sehr,
Change log
Apr 9, 2018 14:00: Edith Kelly changed "Language pair" from "German" to "Germanic(Other)" , "Field (write-in)" from "(none)" to "Schweiz"
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