Nov 9, 2013 22:24
10 yrs ago
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Dutch term

Satzverständnis

Dutch to German Law/Patents Law (general) Urteil
De rechtbank is alles overziend van oordeel dat niet kan worden volstaan met een van de minder ingrijpende sancties van strafvermindering of bewijsuitsluiting, maar dat de niet-ontvankelijkheid van de officier van justitie in de strafvervolging van verdachte dient te volgen voor wat betreft het bij dagvaarding met parketnummers 12345 en 67890 ten laste gelegde.

Ich stehe wahrscheinlich auf der Leitung, aber bei all meinen Bemühungen kann ich diesen Satz nicht auf die Reihe kriegen.
Proposed translations (German)
3 s.u.

Discussion

Eckart Jurk Nov 11, 2013:
Ja, Susanne. Konrad hatte das auch schon angemerkt. Es ging erst einmal darum, den Bandwurmsatz aufzudröseln. DIe erste Frage lautet also:" Ist der Satz so in etwa sprachlich richtig? Die korrrekte juristische Diktion muss, wie ebenfalls schon festgestellt, von einem "Rechtsgelehrten" eingesetzt werden. Offen ist dann immer noch inwieweit NL-Recht und GE-Recht überhaupt übertragbar sind.
Susanne Bittner Nov 11, 2013:
Voreingenommen trifft nicht zu, es liegen auch oft formalrechtliche Gründe vor. Soweit ich weiß, spricht man eigentlich nur bei Richtern von Befangenheit, aber dann spricht man von ,wraking' des jeweiligen Richters.
Eckart Jurk Nov 10, 2013:
Ja, da müsste dann ein "Rechtsgelehrter" nochmal die passenden Vokabeln einsetzen. Mir ging es erst einmal um das Aufdröseln dieses Bandwurmsatzes.
Konrad Schultz Nov 10, 2013:
voreingenommen Vielleicht war man bei der Staatsanwaltschaft voreingenommen. Ich würde aber nicht sagen, daß sie befangen war. Natürlich kann man deutsches Recht nicht auf ausländische Rechte anwenden, aber die Anwendung des deutschen Rechtsbegriffs „Befangenheit“ auf ausländische Staatsanwälte wirkt für einen deutschen Leser befremdlich, denn man kann in Deutschland nicht gegen einen Staatsanwalt wegen Befangenheit vorgehen und ihn so, wie einen Richter, abweisen. http://archiv.jura.uni-saarland.de/Entscheidungen/pressem98/...
Eckart Jurk Nov 10, 2013:
Ich versuche es mal:
Unter Einbeziehung aller Aspekte / Faktoren kommt / gelangt das Gericht zu der Auffassung / zu dem Schluss, dass weniger nachhaltige / eingreifende Maßnahmen der Strafminderung oder des Beweisausschlusses nicht ausreichen, sondern dass die Befangenheit der Staatsanwaltschaft
bei der Strafverfolgung des Angeklagten(nur) zu dem in der Ladung mit Geschäftzeichen...und ... Last gelegten Sachverhaltes führen muss (kann).

Mein juristisches Wissen ist nur begrenzt, aber ich verstehe das Ganze so:

Die Staatanwaltschaft war bei der Strafverfolgung wohl derart befangen, dass bestimmte, hier nicht erwähnte Maßnahmen zur (ausgleichenden) Strafminderung / Ausschluss des Anerkennens von Beweisen nicht ausreichen, sondern, dass man dem Angeklagten (nur) die in den Ladungen Nr.....und Nr....Sachverhalte vorhalten kann.

Anders ausgedrückt:

Die Staatsanwaltschaft war derart befangen, dass weniger eingreifende Maßnahmen der Strafminderung nicht ausreichen und deshalb (nur) die in den Vorladungen Nr....und Nr...... aufgeführten Vorwürfe zur Verhandlung zugelassen werden können.

Viel Erfolg.

Proposed translations

1 day 11 hrs
Selected

s.u.

dass aber hinsichtlich der in den Ladungen mit den staatsanwaltlichen Geschäftszeichen 12345 und 67890 enthaltenen Anschuldigungen festgestellt werden muss, dass die Strafverfolgung des Tatverdächtigen durch den Staatsanwalt unzulässig ist.

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Note added at 3 Tage12 Stunden (2013-11-13 10:25:19 GMT) Post-grading
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Wobei

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Note added at 3 Tage12 Stunden (2013-11-13 10:25:41 GMT) Post-grading
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Wobei die Kollegen, besonders Michael, auch kräftig mitgedacht haben. Danke!
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