Glossary entry

Russian term or phrase:

vollziehbar

German translation:

выезд подлежит обязательному исполнению

Added to glossary by Lisa Kulkina
Feb 17, 2012 12:37
12 yrs ago
2 viewers *
Russian term

vollziehbar

Russian to German Law/Patents Law (general) Aufenthaltsrecht
Die Person ist vollziehbar zur Ausreise verpflichtet.
Wie wird dies auf Russisch übersetzt?
Danke sehr im Voraus!

M. Dietrich
References
hier

Discussion

Yuri Dubrov Feb 17, 2012:
есть такое слово беспрепятственно он обязан беспрепятственно покинуть страну/выехать из ФРГ
т.е. не чиня препятствий / у него нет оснований больше
Yuri Dubrov Feb 17, 2012:
der kann auch selbst ausreisen Mit der Vollziehbarkeit der Ausreisepflicht erhält die Ausländerbehörde das Recht, Sie abzuschieben, wenn es dafür keine Hindernisse gibt. Gibt es weder Hindernisse für die Abschiebung noch sind Gründe für einen zeitweiligen Verzicht auf die Abschiebung da, muss die Ausländerbehörde abschieben
Yuri Dubrov Feb 17, 2012:
это значит что он может выехать если его заставить (есть документы и его принимает отечество)
Vollziehbarkeit исполнимость (решения)

Proposed translations

+1
20 mins
Selected

выезд подлежит обязательному исполнению

wäre die entsprechende Rechtsterminologie
Peer comment(s):

agree Nadlen
1 hr
danke, Nadlen !
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4 KudoZ points awarded for this answer. Comment: "Vielen Dank!"
12 mins

принудительно

...
Something went wrong...
9 hrs

подлежит выдворению из страны

Nach Informationen von Yuri Dubrov
Something went wrong...

Reference comments

38 mins
Reference:

hier

8.1 Ausreisepflicht und vollziehbare Ausreisepflicht
Zusammen mit der negativen Asylentscheidung des Bundesamtes haben Sie eine so genannte Ordnungsverfügung erhalten. Dieses war die Aufforderung, Deutschland zu verlassen, verbunden mit einer Androhung, Sie abzuschieben, falls Sie Deutschland nicht “freiwillig” verlassen. Das deutsche Ausländerrecht unterscheidet zwischen der Ausreisepflicht und der Vollziehbarkeit der Ausreisepflicht.

Die Ausreisepflicht ist in § 50 AufenthG geregelt und besagt: Wer keinen Aufenthaltstitel (Visum, Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis oder Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG) besitzt, muss Deutschland verlassen und ist damit zur Ausreise verpflichtet.

Die Vollziehbarkeit der Ausreisepflicht ist dagegen in § 58 Abs. 2 AufenthG geregelt. Das ist der Paragraph, der die Abschiebung regelt. Voraussetzung für diese Ermächtigung zur Abschiebung ist entweder eine unerlaubte Einreise oder eine unanfechtbare negative Entscheidung im Asylverfahren oder die unanfechtbare Ablehnung eines Aufenthaltstitels.

Mit der Vollziehbarkeit der Ausreisepflicht erhält die Ausländerbehörde das Recht, Sie abzuschieben, wenn es dafür keine Hindernisse gibt. Gibt es weder Hindernisse für die Abschiebung noch sind Gründe für einen zeitweiligen Verzicht auf die Abschiebung da, muss die Ausländerbehörde abschieben.
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