Feb 1, 2011 10:15
13 yrs ago
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Spanish term

dependiente del Estado

Spanish to German Law/Patents Law (general) Rechte des Beschuldigten
Derecho a ser reconocido por el médico forense o su sustituyo [sic!] legal y en su defecto por cualquier otro ***dependiente del Estado*** o de otras Administraciones Públicas.

Zum Vergleich LEC:
"Derecho a ser reconocido por el Médico forense o su sustituto legal y, en su defecto, por el de la Institución en que se encuentre, o por cualquier otro dependiente del Estado o de otras Administraciones Públicas."

Hilft mir aber auch nicht weiter.

Ü gemäß Vorlage:
Recht auf Untersuchung durch einen Gerichtsmediziner bzw. durch dessen rechtmäßigen Stellvertreter, und, in Ermangelung dessen/andernfalls, durch gleich welchen anderen **Arzt im Staatsdienst/Amtsarzt? oder von anderen Behörden/Verwaltungsstellen**?

Discussion

Andrea Kowalenko Feb 1, 2011:
@Walter: Alles klar ;-))

Ich finde diesen Austausch zwar höchst interessant, aber er ändert nichts daran, dass im Original ein Unterschied gemacht wird, den wir in der Übersetzung wiedergeben sollten. Oder nicht?

. .... Will aber jetzt kein Spielverderber sein, macht nur weiter ... ;-))
Walter Blass Feb 1, 2011:
@Andrea Eine staatliche Behörde dient dem Volk weil der Staat im Dienst des Volkes steht. Bitte nicht lächeln ;-))
Walter Blass Feb 1, 2011:
@Toni De acuerdo, considero que también por estos lados, si alguien depende, o está al servicio de cualquier Administración Pública, sea del Estado Nacional o de sus Poderes de Gobierno, o Provincial, Municipal, Ente Autárquico, Sociedad Anónima del Estado, etc. etc. el habla corriente (der Volksmund), lo designa genéricamente como siendo "del Estado", tal sería el caso de un médico forense, que directa o indirectamente puede depender del Poder Judicial, o de la Policía (es auxiliar del P.J.), o sea del Ministerio del Interior. o del Ministerio de Gobierno de alguna Provincia.
Toni Castano Feb 1, 2011:
@Andrea Da muss ich dir wiederum Recht geben. Das steht halt in Waltrauds AT (und auch in art. 520 f LECr, buchstäblich), also muss es doch mit berücksichtigt werden. Selbst wenn diese Unterscheidung für den spanischen Leser naheliegt, muss es nicht so sein für den deutschen Leser. Manchmal vergessen wir, dass wir grundsätzlich an den Endleser denken müssen.
Andrea Kowalenko Feb 1, 2011:
Toni, da magst Du schon Recht haben. Aber im Endeffekt steht es nun mal so formuliert da. Der Gesetzestext hätte ja auch einfach "... dependiente de las Administraciones Públicas" lauten können. Und selbst in den Augen des unbedarften deutschen Lesers besteht vermutlich schon ein Unterschied zwischen einer staatlichen und z. B. einer städtischen Behörde ... Ich finde sogar, dass es nicht ganz unwichtig ist, zu betonen, dass eben auch "kleinere" Behörden gemeint sein können. Ist aber auch nur meine Meinung und ich lasse mich gerne vom Gegenteil überzeugen ;-)
Toni Castano Feb 1, 2011:
Dependiente del Estado *** o *** de otras (...) Ich bin der Meinung, dass die Unterscheidung zwischen "del Estado" und "de otras Administraciones públicas" hier nicht von Gewicht ist. Gemeint ist damit (meine Auffassung) der Unterschied zwischen "Zentralverwaltung des Staates" und der Verwaltung der Autonomien und Lokalbehörden (siehe Art. 2 Ley 30/1992 PAC). Ich sage, es sei nicht von Gewicht, weil alle drei Verwaltungen zu den "Administraciones Públicas" gehören.
WMOhlert (asker) Feb 1, 2011:
Ätsch, Schuss ging daneben, ich lebe noch - und "darf" mich daher jetzt wieder diesem Konstrukt widmen ... urrrrg

Und danke dir nochmals für deine Bestätigung.
Andrea Kowalenko Feb 1, 2011:
Argh, wieder zu schnell geschossen bzw. nicht aufmerksam genug gelesen ;-) Dann war Dein Vorschlag insgesamt ok, nur auf den Amtsarzt würde ich, in Übereinstimmung mit Malte, auch verzichten. Den Staat wiederum würde ich aber nicht weglassen, gerade, weil in Spanien ja zwischen staatlichen und autonomischen Behörden und auch sonstigen Behörden ausdrücklich unterschieden wird.

Proposed translations

+3
56 mins
Selected

im Staatsdienst

Vorschlag:

Recht auf Untersuchung durch einen Gerichtsmediziner bzw. dessen rechtmäßigen Stellvertreter, und in Ermangelung dessen durch den Arzt der Institution/Einrichtung, wo sich dieser (der Beschuldigte) befindet, oder durch jeglichen anderen Arzt im Staatsdienst oder im Dienste sonstiger öffentlicher Behörden.

Institution kann hier vieles sein, ggf. z. B. die Polizeidienststelle, wo dieser festgehalten wird, das Konsulat, ein Krankenhaus (z. B. im Falle eines Verkehrsunfalles) etc.

Somit war Dein Vorschlag im Prinzip schon in Ordnung, es fehlte nur der Teil mit der Institution / Einrichtung.

Oder habe ich Deine Frage jetzt mißverstanden?

Gruß
Andrea
Note from asker:
Genau der Teil mit der "Insitution/Einrichtung" gibt es in meinem Text nicht, deswegen meine Verwirrung. Und erst, nachdem ich die LEC durchforstet habe, ist mir zwar ein Licht aufgegangen, aber ich war mir trotzdem unsicher.
Peer comment(s):

agree Walter Blass : OK. Dependiente del estado= al servicio del estado (egal ob nacional, provincial, municipal, gobierno autónomo ...)
1 hr
Danke, Walter! Ich finde aber schon, dass es einen Unterschied zwischen staatlicher und z. B. städtischer Behörde gibt ... Außer, man legt es so aus, dass die städt. Behörde über tausend Ecken auch dem Staat dient ... ;-)
agree Toni Castano
3 hrs
Danke, Toni. Ich finde Deine Beiträge immer sehr berreichernd! Vor allem deshalb, weil Du immer so schön mit Gesetzestexten dokumentierst. Das liegt mir persönlich nicht so, wie man meinen Antworten wohl manchmal ansieht ... ;-)
agree Margret Izquierdo
4 hrs
Danke! ;-)
Something went wrong...
2 KudoZ points awarded for this answer. Comment: "Danke!"
56 mins

Arzt, welcher der öffentlichen Verwaltung unterstellt ist - s.u.

Hier mein Versuch:

Das Recht, von dem Gerichtsmediziner oder seinem rechtlichen Vertreter, oder in Ermangelung von diesem [/eines solchen] von dem Arzt der Einrichtung in welcher sich der Festgenommene befinden sollte, oder einem anderen Arzt, welcher der öffentlichen Verwaltung unterstellt ist, untersucht zu werden.

Beim letzten Arzt habe ich mich gegen die Verwendung des Begriffes "Amtsarzt" entschieden, da dies in Deutschland ein verhältnismäßig eng gefasster Begriff ist, während die obige Vorschrift m.E. gerade darauf abzielt eine breitere Gruppe von Ärzten einzubeziehen.

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Note added at 1 hr (2011-02-01 11:57:53 GMT)
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Du hast ganz Recht, meine Übersetzung bezog sich auf den (vollständigen) Gesetzestext. Den betreffenden Teil kann man aber ganz einfach weglassen, etwa so:

Das Recht, von dem Gerichtsmediziner oder seinem rechtlichen Vertreter, oder von einem anderen Arzt, welcher der öffentlichen Verwaltung unterstellt ist, untersucht zu werden.

Betreffend Andreas Anmerkung, zur Differenzierung zwischen Staat oder der "sonstigen öffentlichen Verwaltung", so ist das sicherlich einen Gedanken wert. In diesem Fall wird vom Wortlaut allerdings nicht ausdrücklich zwischen staatlicher Verwaltung und der Verwaltung der CCAA unterschieden. Es ist eine denkbare Interpretation, die aber mit dem Wortlaut abgewogen werden muss.

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Note added at 1 hr (2011-02-01 12:03:08 GMT)
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Uy, da habe ich aus Versehen die Passage mit der "Ermangelung" mit rausgestrichen. Korrekt also:

Das Recht, von dem Gerichtsmediziner oder seinem rechtlichen Vertreter, oder in Ermangelung von diesem [/eines solchen] von einem anderen Arzt, welcher der öffentlichen Verwaltung unterstellt ist, untersucht zu werden.
Note from asker:
Aber wo bleibt der "dependiente del Estado"? Denn der Teil mit der "Institution/Einrichtung" gibt es in meiner Vorlage nicht. Das wäre der O-Gesetzestext gewesen.
Danke Malte. Aber ich würde "del Estado" schon mit einbeziehen, zumal der O-Gesetzestext so lautet und das Wort zudem mit großem Anfangsbuchstaben geschrieben steht - was zwar nicht immer etwas zu bedeuten hat, aber in diesem Falle ....
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