Jan 22, 2006 17:05
18 yrs ago
German term

Nur das schlechthin nicht mehr zu Billigende

German to English Law/Patents Law (general) Swiss lawsuit/British English
Can anybody please help me with this sentence? Even partial answers are very welcome!

Gemäss Art. 2 Abs. 2 ZGB findet der offenbare Missbrauch eines Rechts keinen Rechtsschutz. Bei der Anwendung dieser Bestimmung ist grosse Zurückhaltung geboten. **Nur das schlechthin nicht mehr zu Billigende darf durch normberichtigendes Urteil des Rechtsschutzes beraubt werden**, die Berufung auf den Rechtsmissbrauch soll nur als ultima ratio zugelassen werden (BSK-ZGB I-HONSELL, Art. 2 N. 29, m.w.H.).
Change log

Jan 23, 2006 13:36: Marcus Malabad changed "Term asked" from "Nur das schlechthin nicht mehr zu Billigende... (SENTENCE)" to "Nur das schlechthin nicht mehr zu Billigende"

Proposed translations

2 hrs
Selected

Only the utterly unconscionable enforcement of legal rights should be curbed through

judicial intervention.

The "norm" here being that legal rights are to be protected, but that their unconscionable enforcement must be prevented or curbed (in English law you say "estopped") by the court.
Something went wrong...
4 KudoZ points awarded for this answer. Comment: "Vielen Dank an alle, insbesondere auch an Ricky für die ausgesprochen anschauliche Erklärung - das hat sich jetzt wirklich bei mir eingerägt ;-))"
+2
24 mins
German term (edited): Nur das schlechthin nicht mehr zu Billigende... (SENTENCE)

(nur Paraphrase - hoffe es nützt was)

Gemäss Art. 2 Abs. 2 ZGB findet der offenbare Missbrauch eines Rechts keinen Rechtsschutz. Bei der Anwendung dieser Bestimmung ist grosse Zurückhaltung geboten. **Nur wenn eine Handlung einen so schlimmen Missbrauch darstellt, dass sie absolut inakzeptabel ist, dann darf ein Urteil gefällt werden, das die Norm berichtigt und dieser spezifischen Handlung den Rechtsschutz entzieht**, die Berufung auf den Rechtsmissbrauch soll nur als ultima ratio zugelassen werden (BSK-ZGB I-HONSELL, Art. 2 N. 29, m.w.H.).

Das heißt also, dass das Gericht sehr, sehr vorsichtig darin sein soll, wann man eine vom Recht gedeckte Handlung als Missbrauch des Rechts ansieht (Beispiel: der Bürger hat das Recht, ein Auto vor seinem Haus abzustellen, aber er muss schon 5 Autos aufeinanderstapeln, damit dieses Recht klar missbraucht ist ;-)
Peer comment(s):

agree Hans G. Liepert : wobei der Autostapel von Herrn Schwizer nur deshalb als "Missbrauch" empfunden wird, weil so öppis kasch nüt mache - für die Strasse ist's nur gut
56 mins
ich kann machen, was ich will *stapel stapel stapel* ;-))
agree Johanna Timm, PhD : wunderbar erklärt ;))
7 hrs
Something went wrong...
29 mins
German term (edited): Nur das schlechthin nicht mehr zu Billigende... (SENTENCE)

s. u.

ein erster noch etwas unbeholfener Vorschlag: only that what on no account can be condoned, may be robbed of its legal protection through a norm correcting decree.
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