Ist eine Postfachadresse im Impressum zulässig?
Thread poster: Carla Bindenberg
Carla Bindenberg
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Nov 10, 2017

Hallo allerseits!

ich möchte mich bald selbständig als Fachuebersetzerin machen und ich brauche eine Webseite.
Nun möchte ich meine Privatsphäre schützen.

Ich habe irgendwo gelesen, dass die Angabe einer Postfachadresse ein Verstoß gegen die Impressumspflicht ist und kann mit Bußgeldern (bis zu 50 000€!!) oder einer Abmahnung belegt werden.

Stimmt das? Hat irgendjemand schon Probleme damit gehabt?
Was würdet ihr an meiner Stelle tun?... See more
Hallo allerseits!

ich möchte mich bald selbständig als Fachuebersetzerin machen und ich brauche eine Webseite.
Nun möchte ich meine Privatsphäre schützen.

Ich habe irgendwo gelesen, dass die Angabe einer Postfachadresse ein Verstoß gegen die Impressumspflicht ist und kann mit Bußgeldern (bis zu 50 000€!!) oder einer Abmahnung belegt werden.

Stimmt das? Hat irgendjemand schon Probleme damit gehabt?
Was würdet ihr an meiner Stelle tun?

Für eure Antworten bedanke ich mich recht herzlich im Voraus

Viele Grüße
Carla
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Rolf Keller
Rolf Keller
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Den Staat fragen, der weiß es ... Nov 10, 2017

Carla_B wrote:

Ich habe irgendwo gelesen, dass die Angabe einer Postfachadresse ein Verstoß gegen die Impressumspflicht ist und kann mit Bußgeldern (bis zu 50 000€!!) oder einer Abmahnung belegt werden.

Stimmt das?

Einfach nach Impressum + Postfach googeln und die Treffer nach Verläßichkeit und Aktualität bewerten (das wirst du im Beruf auch können müssen).
http://www.bmjv.de/DE/Verbraucherportal/DigitalesTelekommunikation/Impressumspflicht/Impressumspflicht_node.html

Hat irgendjemand schon Probleme damit gehabt?

Diese Information wäre wertlos: Vielleicht bist du die erste, bei der es anders kommt.

Was würdet ihr an meiner Stelle tun?

Nicht öffentlich gegen Rechtsvorschriften verstoßen.

Und: Rechtliche Informationen grundsätzlich nicht in Foren wie diesem aufsammeln. Was da so alles an frei Erfundenem, falsch Verstandenem, unzulässig Verallgemeinertem und völlig Veraltetem zu erwarten ist, das geht auf keine Kuhhaut. Mach mal einen Test und sieh dir die Impressen von Übersetzern an, da wird oft genug auf Gesetze verwiesen, die längst außer Kraft sind. Mit den Datenschutzklauseln ist es ähnlich. Vor Jahren irgendwo abgeschrieben und dann vergessen ("Ist nur so ein blöder Bürokratiekram") ...


 


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