Abschlussprüfer: Sachverständiger, der den Jahre 16:56 Oct 21, 2013
Abschlussprüfer: Sachverständiger, der den Jahresabschluss und den Lagebericht von Kapitalgesellschaften sowie den Konzernabschluss und Konzernlagebericht gem. §316ff. HGB prüft. Für kleine Kapitalgesellschaften i.S.d. §267 Abs.1 HGB besteht gem. §316 Abs.1 HGB keine Prüfungspflicht. Abschlussprüfer können gem. §319 HGB Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, bei mittelgroßen (§267 Abs.2 HGB) Gesellschaften mit beschränkter Haftung auch vereidigte Buchprüfer oder Buchprüfungsgesellschaften sein.
© Alpmann Brockhaus Fachlexikon Recht, 2004 [CD-ROM].
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