(h) Praxis
Im 2. Studienabschnitt ist ein Praxis (§ 9 UniStG) im Ausmaß von wenigstens 6 Wochen zu
absolvieren.
Begleitend zur Absolvierung der Praxis ist die erfolgreiche Teilnahme an der folgenden
Lehrveranstaltung vorgeschrieben:
Planung und Durchführung der Praxis VO 3 SSt
Die Praxis (PPR) ist an Einrichtungen zu absolvieren, an denen eine Psychologin oder ein
Psychologe tätig ist und umfaßt 240 Stunden (entspricht 6 Wochen zu je 40 Wochenstunden).
Die Praktikantinnen und Praktikanten sind in ihrer psychologischen Arbeit durch die an der
Einrichtung tätige Psychologin oder den Psychologen anzuleiten. Über die Praxis ist ein
Bericht anzufertigen.
http://www.univie.ac.at/mtbl93/nummer/2001_02_311.pdfnon so se possa essere attinente al tuo contesto... forse si potrebbe tradurre Praxis con "tirocinio pratico"...