12:02 May 26, 2010
This is the info I got from the client:
Ausmaßfeststellung: Dient als Grundlage für die Baumassenberechnung, die ihrerseits die Grundlage für Abschlagsrechnungen bzw. die Schlussrechnung bildet. Art und Umfang der A. werden im Bauvertrag durch Zitierung entsprechender Werkvertragsnormen (ÖN B 2200 bis ÖN B 2299) und/oder in eigenen Vereinbarungen festgelegt. Die A. hat grundsätzlich durch Auftraggeber und Auftragnehmer gemeinsam zu erfolgen. [Vgl. ÖN B 2110, Pkt. 5.28.2.]
Aufmaßblatt: Formular, in welches die durchgeführte Ausmaßfeststellung als Grundlage für die Baumassenberechnung nachvollziehbar eingetragen wird. Aufmaßerfassung: S. Ausmaßfeststellung. Aufmaßprüfung: In Deutschland verwendeter Ausdruck für Ausmaßprüfung.
die ON B2110 verwendet den Begriff Ausmaß in Zusammenhang mit Regieleistungen bzw. Abschlagszahlungen (zb. ....seit Beginn der Ausführung erbrachten Leistungen im zumindest annähernd ermittelten Ausmaß.... oder ...Regieleistungen werden nach der anerkannten Art und dem anerkannten Ausmaß abgerechnet... -> Ausmaß der Vergütung = Höhe
Aufmaß wird für Mengenermittlung verwendet, vgl. ONB2110 Pkt 8.2.3 "Mengenermittlung nach Aufmaß". -> Aufmaß für die Ermittlu |