Möchte nicht immer das letzte Wort haben aber dennoch eine abschließende Frage: Wie würdest du dann, wenn die "bekeuring" also die unter c) wiedergegebene "gebührenpflichtige Verwarnung, die zwischen fünf und 35 € kosten kann", gegenüber der unter a) und b) genannten "Verwarnung, von der abgesehen werden kann, wenn es sich um leichte unbedeutende Verstöße handelt" bzw.
der "kostenlosen Verwarnung als Verwarnung, von der nicht abgesehen wird" abgrenzen. Sind dies dann auch "bekeuringen" und so ja, wie würde dann deren "betekenis en strekking voor de Nederlandse gebruiker helder en relevant"?
Bin kein Fachmann in Sachen KFZ. Ist sogar eines der Themen, die mich nicht so interessieren, das möchte ich noch dazu anmerken und glaube gerne, dass der Begriff "Bekeuring" in nl. Versionen dt. KFZ-Leasingverträge gang und gäbe ist und auch Van Eeckhoutte
http://www.juridischwoordenboek.nl/woordenboekbee.html#11893und Langenscheidt:
http://de.langenscheidt.com/niederlaendisch-deutsch/bekeurin... tendieren in diese Richtung! Also, nur zu ;-)
Und noch was: als ich heute morgen meinen ersten Beitrag unten schrieb, habe ich deinen noch gar nicht gesehen, erst nachdem ich meinen einstellte ;-)