ich nehme an, 13:38 Dec 10, 2011
das ist aber nur eine Vermutung, die ich nicht verifizieren kann,
dass es sich um veröffentliche Dokumente handelt, die den Eigentumserwerb (am Grundstück) betreffen bzw. nicht betreffen.
Da man üblicherweise beides ankreuzt, bedeutet das m.E., dass man sowohl Auskunft über Teil III A des Registers (mutations = Eigentumswechsel = "documents acquisitifs") als auch über Teil III B (charges, privilèges, hypothèques) haben möchte.
Die in Teil III A noch aufgeführten Belastungen (servitudes = Dienstbarkeiten) fallen m.E. nicht unter den Begriff "acquisitif".
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