GLOSSARY ENTRY (DERIVED FROM QUESTION BELOW) | ||||||
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09:30 Oct 21, 2011 |
French to German translations [PRO] Law/Patents - Real Estate / Concerne le règlement des jours RTT | |||||||
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| Selected response from: Katja Schotzki-Lamole France Local time: 19:43 | ||||||
Grading comment
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Discussion entries: 4 | |
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Die freien tage zum Überstundenabbau (RTT) sind auf der Basis des abgelaufenen Monats zu gewähren Explanation: für die Berechnung der jeweils (zeitnah) zu gewährenden RTT-Tage sind die im vorausgegangenen Monat abgeleisteten Arbeitstage maßgeblich. -------------------------------------------------- Note added at 15 Min. (2011-10-21 09:45:40 GMT) -------------------------------------------------- bzw. der geleisteten Arbeitsstunden des Vormonat. Diese "Ausgleichstage für die Reuzierung der Arbeitszeit" (also zur Einhaltung der gesetzlichen 35-Stunden-Woche) werden Arbeitnehmern gewährt, die gewöhnlich mehr als 35 Stunden pro Woche arbeiten. Auch im Rahmen der Regelung der Arbeitszeit in Form einer jährlichen Tagespauschale („forfait jours“) erhält der Arbeitnehmer zum Ausgleich ungefähr zwei zusätzliche arbeitsfreie Wochen pro Jahr in Form von „RTT“-Tagen. -------------------------------------------------- Note added at 26 Min. (2011-10-21 09:56:31 GMT) -------------------------------------------------- als freie Übersetzung würde ich vorschlagen: Die Zahl der (jeweils) zu gewährenden Ruhetage / Ausgleichstage (RTT) berechnet sich anhand / auf der Grundlage der im vorausgegangenen Monat geleisteten Arbeitszeit. |
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Die Ausgleichstage werden an der im Vormonat geleisteten Mehrarbeit berechnet Explanation: oder "Ausgleichstage im Rahmen der nach französischem Arbeitsrecht geltenden 35-Stunden-Woche...." Da es nicht so einfach ist, das französische Arbeitsrecht mit dem deutschen zu vergleichen, würde ich diese Annäherung vorschlagen. Danke, Claus, für die Denkanstösse! -------------------------------------------------- Note added at 2 hrs (2011-10-21 12:05:20 GMT) -------------------------------------------------- Man spricht doch auch von AZV-Tagen. Bin mir allerdings nicht sicher, ob dieser Begriff nur umgangssprachlich oder auch "offiziell" benutzt wird. Reference: http://www.anwalt.de/rechtstipps/mehrarbeit-und-ueberstunden... |
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