Könnte es sein, dass die gerichtliche Maßnahme 16:24 May 27, 2018
, die im Gesamttext mit attachment bezeichnet wird, die Begründung eines Sicherungsrechts an den jeweils thematisierten Vermögenswerten bzw. ggf. diesen insgesamt meint? Oder muss ich den Begriff, auch an den Stellen, wo er nicht er offensichtlich Dokumentenanhang bedeutet, immer einzeln auf seine Bedeutung hin analysieren? Wenn ich Letzteres schon mal wüsste, das wäre echt gut. Außerdem bin ich mir gerade hier etwas unsicher, ob hier in diesem Kontext konkret der Dokumentenanhang (wegen to Judgment/zum Urteil) gemeint ist oder die gerichtliche Maßnahme, welche auch immer das hier sein mag? Denn auch in letzterem Fall wäre "zum Urteil" noch denkbar (=Vermögensteilungsanordnung [oder evtl. Vermögensteilungsverfügung] zum Urteil, mit Begründung eines Sicherungsrechts an den betreffenden Vermögenswerten ). |