Zusatzinformation 14:19 Feb 13, 2014
Die Antwort von Gudrun veranlasst mich, auf Folgendes hinzuweisen: Es handelt sich hier nicht um die üblichen zwischenstaatlichen Abkommen, weil es sich bei den "armed non-state actors" (bewaffneten nicht-staatlichen Akteuren" nicht um Institutionen handelt, die Abkommen beitreten können. Damit sie sich trotzdem an internationales Recht halten, unternimmt der Genfer Appell (selbst eine Nichtregierungsorganisation) es, diese nicht-staatlichen Akteure zur Unterzeichnung einer Selbstverpflichtung zu veranlassen. Die Unterzeichnung erfolgt in einem Festakt im Rathaus von Genf, Gegenzeichner sind der Genfer Appell und der Kanton Genf. Ist das ein "Abkommen"? |