... folgt hier ... Es geht folglich eher um den Zusammenhang Anmeldender und Steuererklärung, weniger um den Zusammenhang Anmeldender und Steuer, bzw. um eine Steueranmeldung per Definition, zumal
aus dem eingestellten Link zum Wikipedia-Artikel
http://de.wikipedia.org/wiki/Steueranmeldung hervorgeht, dass sich die *Steueranmeldung* (als besondere Form der Steuererklärung) im Wesentlichen auf die Umsatzsteuer-Jahreserklärung (§ 18 Abs. 3 S. 1 UStG)
Umsatzsteuer-Voranmeldung (§ 18 Abs. 1 S.1 UStG)
und Lohnsteueranmeldung des Arbeitgebers für die einbehaltene Lohnsteuer der Arbeitnehmers (§ 41a Abs. 1 EStG) bezieht.
In concreto wird es aber, wie gesagt, um einen (Teilzeit-)Studierenden gehen der, zur Einkommen- bzw. Lohnsteuer veranlagt wird und infolge dessen eine Einkommensteuerklärung abzugeben/einzureichen hat (oder einen Antrag auf Lohnsteuerermäßigung stellt).
Hier noch ein Link zur Klärung des Begriffs "aangever"
(der sich ja van "aangifte" ableitet)
http://www.belastingdienst.nl/wps/wcm/connect/bldcontentnl/s...