Bezahlmethode Anwälte, Notare, Gerichtsvollzieher 20:18 Aug 10, 2020
Mit dem „Griffiebon“ bezahlt ein Rechtsanwalt, Notar und ein Gerichtsvollzieher Gerichts-/Verfahrenskosten. Nach meiner Kenntnis unterscheiden sich die Verfahren in Flandern und den NL aber im Detail. Ob es in Deutschland überhaupt ein solches Verfahren gibt und der Begriff einfach übersetzbar ist, bezweifele ich. Ich denke daher, dass man den Begriff zitieren und erläutern muss. Ein wenig mehr Kontext würde in der Tat bestimmt weiterführen. |